top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ally Photography – Alina Weiland
Stand: 1. Januar 2026

 

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Ally Photography – Alina Weiland (nachfolgend „Auftragnehmerin“) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des jeweiligen Einzelauftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Auftragnehmerin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. Papierbilder, Leinwandbilder, digitale Bilddateien oder sonstige Speichermedien).

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Auftragnehmerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt.

(3) Soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, ist die Auftragnehmerin bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

(4) Bei Personenaufnahmen sowie bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten Personen bzw. Rechteinhaber einzuholen.

(5) Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(7) Die angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber zu überprüfen und durch schriftliche Bestätigung oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmerin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu. Urheberrechte sind gemäß Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

(2) Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien. Dieses umfasst ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der Fotografien (z. B. durch Filter, Retusche durch Dritte, Fotomontagen oder Composings) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich in welcher Form – durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Dies gilt auch für veränderte oder verfremdete Bilddateien.

(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

(5) Erteilt die Auftragnehmerin die Genehmigung zur Veröffentlichung oder Verwertung der Fotografien, kann sie verlangen, als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösender JPG-Datei. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Bestandteil des Auftrags und erfolgt ohne Gewähr. Die Mindestanzahl der Bilder ergibt sich aus dem jeweils bestätigten Angebot.

(7) Abweichende Nutzungs- und Urheberrechtsvereinbarungen sowie Sonderkonditionen bedürfen der Schriftform.

 

§ 3 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar in Form eines Stunden-, Tages- oder Pauschalpreises berechnet. Zusätzlich können Reisekosten anfallen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum der Auftragnehmerin.

(3) Die vereinbarte Shooting-Grundgebühr ist vor oder spätestens am Tag des Shootings fällig.

 

§ 4 Haftung / Gefahrübergang

(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Für den Verlust oder die Beschädigung digitaler Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Leistungen von Subunternehmern oder Lieferanten, die auf eigene Rechnung tätig werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

(4) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für Fristüberschreitungen haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Kann aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse) ein Fototermin nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

(6) Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß angenommen.

 

§ 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern sie nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

 

§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(3) Sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

bottom of page